Auf einen Blick
Fachkräfte mit Berufsausbildung
Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
Qualifikation
Es muss ein anerkannter Abschluss vorliegen
Sprachkenntnisse
Für den Aufenthaltstitel nicht erforderlich
Voraussetzungen einer Aufenthaltserlaubnis wegen Erwerbstätigkeit
Ein Aufenthaltstitel wegen Erwerbstätigkeit wird erteilt, wenn Sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot erhalten haben und die weiteren Voraussetzungen des Gesetzes vorliegen.
Die Reform des Fachkräfteeinwanderungsrechts hat hier eine wesentliche Änderung gebracht. Entscheidend ist, dass die zu besetzende Stelle eine qualifizierte Tätigkeit voraussetzt. Es ist nicht mehr erforderlich, dass diese Tätigkeit der eigenen beruflichen Qualifikation entspricht. Die gegenteilige Annahme ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Gebunden bleibt der Titel gleichwohl grundsätzlich an die Beschäftigung, für die er erteilt wurde.
Lassen Sie sich hierzu gerne beraten.
Gehaltsschwelle bei der erstmaligen Erteilung ab 45 Jahren
Wird die Aufenthaltserlaubnis wegen Erwerbstätigkeit erstmals nach Vollendung des 45. Lebensjahres erteilt, muss die Höhe des Gehalts mindestens 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung entsprechen (§ 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG). Etwas anderes gilt, wenn Sie den Nachweis über eine angemessene Altersversorgung erbringen können. Der maßgebliche Betrag steht nicht im Gesetz. Das Mindestgehalt wird für jedes Kalenderjahr neu im Bundesanzeiger bekannt gegeben.
In der Praxis scheitern Anträge älterer Fachkräfte an dieser Schwelle, obwohl die Stelle eine qualifizierte Tätigkeit voraussetzt und der Abschluss anerkannt ist. Die Behörde kann von der Gehaltsschwelle absehen, wenn ein öffentliches Interesse an der Beschäftigung besteht, insbesondere bei einer nur geringfügigen Unterschreitung. Es sollte nicht darauf gehofft werden, dass die Behörde von diesem Ermessen Gebrauch macht. Lassen Sie sich gerne beraten, bevor Sie den Antrag stellen.
Das Verfahren und der richtige Zeitpunkt
In vielen Fällen beginnt das Verfahren mit einem Visumantrag bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Im Verfahren wird gegebenenfalls die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eingeholt. Abhängig vom Herkunftsland und von der zuständigen Auslandsvertretung kann das Verfahren längere Zeit in Anspruch nehmen. Oftmals werden Sie nach Erhalt eines Arbeitsplatzangebots jedoch keine lange Zeit haben. Es empfiehlt sich deshalb, bereits vor dem geplanten Umzug nach Deutschland eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Aufenthaltserlaubnis wegen Berufsqualifizierungsmaßnahmen
Wird Ihr Abschluss in Deutschland nicht anerkannt oder ist er nicht gleichwertig, besteht die Möglichkeit, eine Berufsqualifizierungsmaßnahme zu durchlaufen. Gerne beraten wir Sie auch in diesem Zusammenhang.
Der Weg zur Niederlassungserlaubnis
Sind Sie seit drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft mit Berufsausbildung oder mit akademischer Ausbildung, ist Ihnen eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn die weiteren Voraussetzungen des § 18c Abs. 1 AufenthG vorliegen. Haben Sie eine inländische Berufsausbildung oder ein inländisches Studium erfolgreich abgeschlossen, verkürzt sich die Dreijahresfrist auf zwei Jahre. Häufig wird übersehen, dass für die Niederlassungserlaubnis ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verlangt werden, obwohl für die Aufenthaltserlaubnis wegen Erwerbstätigkeit selbst keine Sprachkenntnisse erforderlich sind. Ob die übrigen Voraussetzungen vorliegen, prüfen wir gerne in Ihrem Einzelfall.
Häufige Fragen zur Aufenthaltserlaubnis wegen Erwerbstätigkeit
Was passiert, wenn ich gekündigt werde?
Verlieren Sie Ihre Arbeitsstelle, kann die Ausländerbehörde Ihnen im Weiteren eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche oder die Chancenkarte erteilen, sofern Sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen.
Darf ich meinen Arbeitgeber wechseln?
Bei einer Aufenthaltserlaubnis wegen Erwerbstätigkeit ist der Titel grundsätzlich an den konkreten Arbeitsplatz gebunden, und die Ausländerbehörde erteilt ein Zusatzblatt. Das bedeutet nicht, dass Sie Ihre Arbeitsstelle nicht wechseln dürfen. Erforderlich ist, dass vor dem Wechsel über die Ausländerbehörde die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eingeholt wird.
Wie lange gilt die Aufenthaltserlaubnis wegen Erwerbstätigkeit?
Die Aufenthaltserlaubnis wegen Erwerbstätigkeit wird für die Dauer von vier Jahren erteilt (§ 18 Abs. 4 AufenthG). Ist das Arbeitsverhältnis oder die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit auf einen kürzeren Zeitraum befristet, wird die Aufenthaltserlaubnis für diesen kürzeren Zeitraum zuzüglich sechs Monate erteilt, jedoch nicht für länger als vier Jahre.
Stand: 31. August 2026. Fachlich verantwortlich: Rechtsanwältin Gülay Tasli, Fachanwältin für Migrationsrecht und für Sozialrecht.