Blue Card EU

Von Gülay Tasli, Fachanwältin für Migrationsrecht und für Sozialrecht (Rechtsanwaltskammer Düsseldorf)

Die Blue Card ist ein Aufenthaltstitel für Akademikerinnen und Akademiker aus Drittstaaten. Sie führt schneller zum unbefristeten Aufenthalt als die meisten anderen Titel.

Auf einen Blick

Rechtsgrundlage
Gehaltsgrenze 2026
50.700 Euro brutto im Jahr
Engpassberufe
45.934,20 Euro brutto im Jahr, ebenso in den ersten drei Jahren nach dem Abschluss
So entsteht der Wert
50 beziehungsweise 45,3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, daher jährlich neu
Voraussetzung
Hochschulabschluss und ein Arbeitsvertrag in Deutschland
Sprachkenntnisse
Für die Erteilung nicht erforderlich

Wer die Blue Card beantragen kann

Die Blue Card ermöglicht es Akademikern aus Drittstaaten, einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Erwerbstätigkeit in Deutschland zu erlangen. Deutschkenntnisse sind für die Erlangung der Blue Card nicht notwendig.

Maßgeblich ist § 18g AufenthG. Die Vorschrift nennt keinen festen Betrag, sondern knüpft an die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung an. Deshalb ändert sich die Gehaltsgrenze jedes Jahr.

Was Arbeitgeber wissen sollten

Die Blue Card ist auch für Arbeitgeber eine interessante Möglichkeit, qualifizierte Arbeitnehmer aus dem Ausland anzuwerben. In bestimmten Berufen ist es für Unternehmen schwer, geeignete Bewerber zu finden. Die Blue Card wurde von der Europäischen Union geschaffen, um dem Akademikermangel insbesondere in den Ingenieurberufen entgegenzuwirken.

Wie wir Sie begleiten

Wir prüfen die Voraussetzungen, begleiten den Antrag und den Weg zur Niederlassungserlaubnis. Für Unternehmen übernehmen wir zugleich die Prüfung der Arbeitsmigration und der Arbeitserlaubnis.

Von der Blue Card zur Niederlassungserlaubnis

Hier liegt der größte Vorteil gegenüber anderen Titeln. Nach § 18c Absatz 2 AufenthG genügen 27 Monate Beschäftigung nach § 18g mit entsprechenden Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Wer ausreichende Deutschkenntnisse nachweist, verkürzt die Frist auf 21 Monate.

Zum Vergleich: Der Regelweg über § 9 AufenthG verlangt fünf Jahre Aufenthaltserlaubnis und 60 Monate Pflichtbeiträge. Die Blue Card verkürzt den Weg zum unbefristeten Aufenthalt also um Jahre.

Familie und Arbeitgeberwechsel

Der Ehegattennachzug ist erleichtert

Beim Nachzug des Ehegatten entfällt der sonst übliche Nachweis einfacher Deutschkenntnisse, wenn der in Deutschland lebende Partner eine Blaue Karte EU besitzt. Das ergibt sich aus § 30 Absatz 1 AufenthG. In der Praxis verkürzt das den Vorlauf erheblich.

Wechsel des Arbeitgebers

Die Blue Card ist an eine qualifizierte Beschäftigung gebunden. Ein Stellenwechsel ist möglich, sollte aber mit Blick auf die Anzeige- und Zustimmungspflichten vorbereitet werden. Wer den Wechsel unvorbereitet vollzieht, riskiert den Titel.

Häufige Fragen zur Blue Card

Wie hoch ist die Gehaltsgrenze?

Für 2026 liegt sie bei 50.700 Euro brutto im Jahr, in Engpassberufen und in den ersten drei Jahren nach dem Abschluss bei 45.934,20 Euro. Die Werte ändern sich jährlich, weil § 18g AufenthG auf die Beitragsbemessungsgrenze abstellt.

Brauche ich Deutschkenntnisse?

Für die Erteilung nicht. Für die verkürzte Frist zur Niederlassungserlaubnis nach 21 statt 27 Monaten schon.

Geht die Blue Card auch ohne Hochschulabschluss?

Für bestimmte IT-Fachkräfte sieht das Gesetz einen eigenen Weg über einschlägige Berufserfahrung vor. Ob die Voraussetzungen vorliegen, ist eine Frage des Einzelfalls.

Was passiert bei Arbeitslosigkeit?

Der Titel ist an die Beschäftigung geknüpft. Ein Verlust der Stelle sollte umgehend gemeldet und rechtlich begleitet werden, bevor Fristen laufen.

Und wenn mein Gehalt unter die Grenze fällt?

Dann sind die Voraussetzungen des § 18g nicht mehr erfüllt. In solchen Fällen prüfen wir, ob ein anderer Aufenthaltstitel trägt, etwa über die Arbeitserlaubnis oder die Arbeitsmigration.

Stand: 15. August 2026. Fachlich verantwortlich: Rechtsanwältin Gülay Tasli, Fachanwältin für Migrationsrecht und für Sozialrecht.