Ausbildung und Studium in Deutschland

Von Gülay Tasli, Fachanwältin für Migrationsrecht und für Sozialrecht (Rechtsanwaltskammer Düsseldorf)

Ein Studium oder eine Ausbildung in Deutschland kann den Weg für ein späteres Erwerbsleben eröffnen. Entscheidend ist, den Aufenthaltszweck von Anfang an richtig zu wählen.

Auf einen Blick

Rechtsgrundlage
Zweck
Studium, Studienvorbereitung oder Berufsausbildung
Erster Schritt
Nationales Visum vor der Einreise
Nach dem Abschluss
Übergang in einen Titel zur Erwerbstätigkeit möglich
Häufige Hürde
Nachweis der Finanzierung des Lebensunterhalts

Ausbildung und Studium: warum der erste Titel den Weg bestimmt

Das Studium oder eine Ausbildung in Deutschland kann den Weg für ein späteres Erwerbsleben in Deutschland eröffnen. Wer bereits beim Visum den falschen Zweck angibt, muss später wechseln – das gelingt nicht immer.

Vom Abschluss in die Beschäftigung

Nach dem Abschluss kommt der Übergang in einen Titel zur Erwerbstätigkeit in Betracht, für akademische Abschlüsse häufig die Blue Card. Die Zeiten des Studiums können später für die Niederlassungserlaubnis von Bedeutung sein.

Wie wir Sie begleiten

Gerne beraten und begleiten wir ausländische Bewerber bei den aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen für ein Studium oder eine Ausbildung in Deutschland – von der Antragstellung im Herkunftsstaat bis zur Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.

Stand: 15. August 2026. Fachlich verantwortlich: Rechtsanwältin Gülay Tasli, Fachanwältin für Migrationsrecht und für Sozialrecht.