Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist mit der Niederlassungserlaubnis vergleichbar. Sie ist ebenfalls ein zweckunabhängiges unbefristetes Aufenthaltsrecht. Das besondere der Daueraufenthalt-EU ist, dass dieser Aufenthaltstitel auf der EU-Richtlinie 2009/109/EG beruht und somit auch in anderen EU-Ländern existiert. Dieses Daueraufenthaltsrecht ermöglicht es Drittstaatsangehörigen unter erleichterten Voraussetzungen ihren Aufenthalt in ein anderes EU-Land zu verlagern und stellt somit eine Quasi-Annäherung des Drittstaatsangehörigen an einen Unionsbürger dar, wobei für die Aufnahme einer Beschäftigung der Drittstaatsangehörige anders als bei Unionsbürgern stets einer Arbeitserlaubnis bedarf.