Freizügigkeitsrecht

  • Das Freizügigkeitsgesetz ist ein spezielles Gesetz, welches nur auf Unionsbürger und ihre Familienangehörigen Anwendung findet. Für Familienangehörige eines Unionsbürgers aus Drittstaaten gelten besondere Begünstigungen im Hinblick auf das Aufenthaltsrecht.
  • Das Freizügigkeitsrecht kann einem Unionsbürger auch entzogen werden. Gerne bieten wir auch in solchen Situationen rechtliche Hilfe an.
Gerne helfen wir Ihnen weiter, wenn Sie Fragen haben.