Auf einen Blick
Regelvoraussetzung: gesicherter Lebensunterhalt
Definition des gesicherten Lebensunterhalts
Leistungsausschlüsse für Ausländerinnen und Ausländer, mit Ausnahmen
Eigene Leistungsausschlüsse und Ausnahmen
Wenn der Bezug von Sozialleistungen den Aufenthaltstitel gefährdet
Für die Erteilung eines Aufenthaltstitels wie der Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel Voraussetzung, dass eine ausreichende Unterhaltssicherstellung gegeben ist. Der Lebensunterhalt ist gesichert, wenn Sie ihn einschließlich eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten können, wobei nicht jede Sozialleistung als solche Inanspruchnahme zählt. Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass die Unterhaltssicherstellung nur bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis geprüft wird. Bei der Verlängerung gilt dieselbe Voraussetzung erneut (§ 8 Abs. 1 AufenthG). Lassen Sie sich hierzu im Einzelfall beraten.
Wie der Aufenthaltsstatus von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern den Zugang zu Sozialleistungen beeinflusst
Sind Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger und berufen Sie sich auf Ihr Freizügigkeitsrecht, hängt Ihr Zugang zu Sozialleistungen nach dem SGB II und dem SGB XII maßgeblich von den jeweiligen Ausschlusstatbeständen ab. Ob ein solcher Ausschluss bei Ihnen im Einzelfall tatsächlich greift, hängt unter anderem davon ab, ob Sie Arbeitnehmerin, Arbeitnehmer oder selbständig sind und wie lange Sie sich bereits in Deutschland aufhalten. Ergibt sich Ihr Aufenthaltsrecht allein aus der Arbeitsuche, greift dieser Ausschluss grundsätzlich (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe b SGB II, § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB XII), was oft erst auffällt, wenn ein Antrag auf Leistungen bereits abgelehnt worden ist. Dieser Ausschluss kann im Einzelfall entfallen. Lassen Sie sich hierzu gerne beraten, bevor Sie einen Antrag stellen oder davon absehen.
Unsere Kanzlei berät Sie an der Schnittstelle von Migrationsrecht und Sozialrecht. Wir prüfen beide Bereiche im Zusammenhang und vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden und vor Gericht. So lassen sich rechtliche Folgen frühzeitig erkennen und Verfahren sinnvoll aufeinander abstimmen.
Stand: 1. September 2026. Fachlich verantwortlich: Rechtsanwältin Gülay Tasli, Fachanwältin für Migrationsrecht und für Sozialrecht.