Firmengründung in Deutschland

  • Sie sind Geschäftsmann und möchten eine Firma in Deutschland gründen oder eine Niederlassung eröffnen?
  • Eine Firmengründung – je nach Ausgestaltung – setzt nicht zwingend ein Aufenthaltsrecht in Deutschland voraus. 
  • Ist jedoch durch die Investition beabsichtigt, auch ein Aufenthaltsrecht zu erlangen, so sind die ausländerrechtlichen Hürden zu beachten. Neben einem aussagekräftigem Businessplan sind auch viele weitere Faktoren von Bedeutung, die das deutsche Konsulat bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt.
  • Gerne beraten und begleiten wir sie bei Ihrem Investitionsvorhaben bezüglich der migrationsrechtlichen Fragen.
Gerne helfen wir Ihnen weiter, wenn Sie Fragen haben.