Auf einen Blick
Ohne Aufenthaltsrecht
Je nach Ausgestaltung möglich
Mit Aufenthaltsrecht
Ausländerrechtliche Hürden zu beachten
Zentraler Nachweis
Aussagekräftiger Businessplan
Entscheidet mit
Deutsche Auslandsvertretung und Ausländerbehörde
Firmengründung mit oder ohne Aufenthaltsrecht
Eine Firmengründung setzt je nach Ausgestaltung nicht zwingend ein Aufenthaltsrecht in Deutschland voraus. Wer nur investiert, braucht nicht zwingend einen Aufenthaltstitel.
Wenn die Investition zum Aufenthalt führen soll
Ist jedoch durch die Investition beabsichtigt, auch ein Aufenthaltsrecht zu erlangen, so sind die ausländerrechtlichen Hürden zu beachten. Neben einem aussagekräftigen Businessplan sind viele weitere Faktoren von Bedeutung, die in die Entscheidung einfließen. Nach § 21 Abs. 1 Satz 3 AufenthG sind dabei die fachkundigen Körperschaften, die Gewerbebehörden, die Berufsvertretungen und die Berufszulassungsbehörden zu beteiligen. § 31 Abs. 1 AufenthV verlangt zudem die Zustimmung der Ausländerbehörde. Die Nachweise sollten früh vorbereitet werden.
Wie wir Sie begleiten
Gerne beraten und begleiten wir Sie bei Ihrem Investitionsvorhaben bezüglich der migrationsrechtlichen Fragen, vom Visum über die Aufenthaltserlaubnis bis zur Niederlassungserlaubnis. Wird zugleich Personal aus dem Ausland eingestellt, greift die Arbeitsmigration.
Stand: 19. August 2026. Fachlich verantwortlich: Rechtsanwältin Gülay Tasli, Fachanwältin für Migrationsrecht und für Sozialrecht.