Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist ein sehr komplexes Gebiet. Werden hier Fehler begangen so kann dies schwerwiegende Folgen für Arbeitgeber haben. Solche Stolpersteine finden sich in der Praxis zB. bei einer Scheinselbständigkeit.

Von einer Scheinselbständigkeit spricht man, wenn eine Person zwar als Selbständiger auftritt, aber genau genommen aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles eher als Arbeitnehmer einzustufen ist. Oftmals ist den Vertragsparteien nicht einmal bewusst, dass das zwischen ihnen bestehende Vertragsverhältnis als ein Arbeitsverhältnis einzustufen ist. Im Rahmen einer Betriebsprüfung kann dies schwerwiegende Folgen für den Auftraggeber haben. Wenn festgestellt wird, dass kein Auftrags- sondern ein Arbeitsverhältnis vorliegt, so wird der Arbeitgeber zur Zahlung der Sozialversicherungsabgaben herangezogen. Dies kann schnell teuer werden. Solche Überraschungen können auch bei den sog. Geschäftsführerverträgen auftreten. Um böse Überraschungen zu vermeiden macht es Sinn frühzeitig bei der Rentenversicherung ein Feststellungsverfahren einzuleiten.

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