Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Von einer Behinderung spricht man, wenn der Gesundheitszustand einer Person für einen längeren Zeitraum als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Der ermittelte Grad der Behinderung hat wichtige Auswirkungen. So kann bei einem Grad der Behinderung von 30 ein Anspruch auf eine Gleichstellung zu Schwerbehinderten gegeben sein. Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 gegeben ist. Schwerbehinderte genießen besonderen Kündigungsschutz und können z.B. die Rente wegen Schwerbehinderung beantragen. Die Feststellung über den Grad der Behinderung ist ein kompliziertes Verfahren. Die einzelnen Krankheiten werden einem Grad zugeordnet, abhängig von der Art und Schwere der Behinderung. Je nach Wechselwirkung der einzelnen Krankheiten und ihre Auswirkungen für den Betroffenen wird ein Gesamt-Grad der Behinderung ermittelt.