Sozialrecht
Das Sozialrecht ist ein sehr komplexes Sachgebiet und besteht aus dem Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Kinder- und Jugendhilfe, Rehabilitation zur Teilhabe behinderter Menschen und der Pflegeversicherung. Die einzelnen Versicherungen sind sehr stark miteinander verknüpft und haben Auswirkungen aufeinander. So kann beispielsweise ein Fehler bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ausschluss von Sozialleistungen führen. Der Ausschluss von den Sozialleistungen wird wiederum zur Folge haben, dass die Krankenversicherungsbeiträge selber weiterzuzahlen sind, um den Versicherungsschutz aufrecht zu halten. Diese versicherungsrechtliche Lücke wird zudem möglicherweise Folgen auf etwaige Rentenansprüche haben. Daher machen sich oftmals fehlerhafte Entscheidungen im Bereich des Sozialrechts, erst zu einem späteren Zeitpunkt bemerkbar und sind daher besonders tückisch.