Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis ermöglicht einen legalen befristeten Aufenthalt. Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und zweckgebunden. Eine Aufenthaltserlaubnis kann z.B. zum Zwecke einer Familienzusammenführung, für ein Studium oder zur Aufnahme einer Beschäftigung erteilt werden. Die Aufzählung im Gesetz ist nicht abschließend. Die Aufenthaltserlaubnis wird in regelmäßigen Abständen bei Vorliegen der Voraussetzungen verlängert, bis die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthalt gegeben sind.

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