Unfallversicherung

Ein Arbeitsunfall kann schlimme Folgen haben und sogar zum Verlust der Erwerbsfähigkeit führen. Für so einen Schadensfall kommt die Unfallversicherung auf. Die Unfallversicherung ist zuständig für Schadensfälle bei einem Arbeits- oder Arbeitswegeunfall sowie bei Auftreten von Berufskrankheiten.

Bei bleibenden Schäden oder Minderung der Erwerbsfähigkeit besteht ein Anspruch auf Rente aus der Unfallversicherung, die sogenannte Verletztenrente.

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die in der sogenannten Berufskrankheiten-Liste (BK-Liste) genannt sind. Bei Auftreten einer solchen Krankheiten entstehen ebenfalls Ansprüche gegen die jeweilig zuständige Berufsgenossenschaft.

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