Kranken- und Pflegeversicherung

Die Kranken- und Pflegeversicherung sind Pflicht. Wenn staatliche Leistungen bezogen werden, dann werden auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von der Behörde unmittelbar an die Krankenversicherung abgeführt. Das Krankengeld, Bewilligung von Hilfsmitteln und Auslandsbehandlungen sind die klassischen Probleme mit den Krankenkassen. Im Bereich des Pflegerechts besteht häufig Streit über die Pflegestufe. Die Höhe der Pflegeleistungen richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe. Bei fehlerhafter Ermittlung der Pflegestufe sollte dringend fristgerecht gegen den Bescheid der Krankenkasse vorgegangen werden.

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