Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristetes und zweckunabhängiges Aufenthaltsrecht für die Bundesrepublik Deutschland. In der Regel wird für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ein fünfjähriger Aufenthalt vorausgesetzt und eine entsprechende Vorbeschäftigungszeit. Die Niederlassungserlaubnis ist der beste Aufenthaltsstatus den ein Drittstaatsangehöriger in Deutschland erlangen kann.

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