Arbeitserlaubnis

Für die Aufnahme einer Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland benötigt jeder Drittstaatsangehörige einer Arbeitserlaubnis. Die Arbeitserlaubnis wird zunächst stellenbezogen ausgestellt.

Es besteht ein sogenannter nachrangiger Arbeitsmarktzugang für Drittstaatangehörige. Wir beraten und begleiten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer auf dem Weg zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis.

Gerne helfen wir Ihnen weiter, wenn Sie Fragen haben.