Ausländerrecht

Für die Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland benötigt jeder Drittstaatsangehörige einen Aufenthaltstitel. An die Erteilung des Aufenthaltstitels werden sehr strenge Anforderungen gestellt. Ein Fehler bei der Antragstellung kann dazu führen, dass die Einreise verweigert wird. Die Kanzlei berät Sie über die Einreise- und Aufenthaltsmöglichkeiten in der Bundesrepublik Deutschland und begleitet Sie von der Antragstellung beim Deutschen Konsulat Ihres Heimatlandes bis zur Erteilung des beantragten Titels seitens der kommunalen Ausländerbehörde. In der Bundesrepublik Deutschland wird zwischen den Aufenthaltstiteln Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt-EU und der Blue-Card unterschieden.

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